Der Scheidungskostenrechner – Online
Sie können hier ihre Scheidungskosten berechnen lassen:
Scheidungskosten berechnen
“Was kostet eine Scheidung” die wohl am häufigsten gestellte Frage an jeden Scheidungsanwalt. Sie können hier, mit Hilfe unseres Scheidungskostenrechners, die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung online berechnen. Die Berechnung weist Ihnen die Kosten ohne und mit einer Reduzierung des Gegenstandswertes auf Grund besondere Einfachheit des Verfahrens aus. Das Gericht entscheidet nach eigenem Ermessen über die Reduzierung. Der Rechner bietet zudem die Möglichkeit das Ergebnis der Scheidungskostenberechnung als PDF herunter zu laden und auszudrucken.
Infos zu Scheidungskosten:
Im Video und sehr detailiert unter:
https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten
Scheidungskostenrechner 2024
Was die Scheidung für Ehegatten kostet, ist von drei Faktoren abhängig: Die Höhe des Einkommens und Vermögens der Ehegatten, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und der Umfang des Versorgungsausgleichs. Diese Faktoren bilden den Verfahrenswert, an dem sich die Gerichts- und Anwaltskosten orientieren.
Die sich scheidenden Ehegatten tragen die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte. Die Kosten für den eigenen Anwalt muss jeder Ehegatte selbst bezahlen. Eine einvernehmliche Scheidung [Wikipedia] ermöglicht es den Ehegatten jedoch, die Scheidungskosten auf ein Minimum zu reduzieren. Dies gelingt, indem sich die Ehegatten vor dem gerichtlichen Scheidungsverfahren auf einvernehmliche Regelungen verständigen. Wenn unter anderem bezüglich Trennungsjahr, Unterhalt, Vermögen und Ehewohnung usw. Einigkeit besteht, zahlen die Ehegatten deutlich weniger Scheidungskosten. Bei dieser Scheidungsmöglichkeit nehmen sich die Ehegatten einen Rechtsanwalt, für dessen Kosten sie nur anteilig aufkommen müssen.
Wenn Sie das Scheidungsverfahren online beauftragen, kann eine einvernehmliche Scheidung noch kostengünstiger sein. Beachten Sie hierzu den Scheidungskostenrechner auf online-scheidung-deutschland.de.
Wie man die Scheidungskosten berechnet
Wir haben für Sie ein paar Beispiel-Berechnungen in Tabellen zusammengestellt. Sie zeigen exemplarisch, wie man die Scheidungskosten berechnet.
Die Scheidungskosten berechnen sich auf der Grundlage des sogenannten Verfahrenswertes und den geltenden Gebührentabellen. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, können Sie Ihre Daten kostenlos in den Scheidungskostenrechner eingeben. Anschließend erhalten Sie als Ergebnis die Höhe Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten. Rechtsgrundlage für die Berechnung des Verfahrenswertes ist § 43 des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG):
- In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.
- Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen. Unter Verfahrenswert, der oft auch als Streitwert bezeichnet wird, versteht das Gesetz die Summe der Gegenstandswerte von Ehescheidung und Versorgungsausgleich. Der Verfahrenswert berechnet sich, indem man von dem dreimonatigen Nettoeinkommen beider Ehegatten die Freibeträge für eventuell vorhandene Kinder abzieht. Sodann ist der Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich hinzuzuziehen. Wie sich der Verfahrenswert im Detail zusammensetzt und wer die Scheidungskosten am Ende trägt, erklären wir im Folgenden.
Eingabe der wesentlichen Informationen
Die Eingabe der wesentlichen Informationen zur bevorstehenden Ehescheidung erfolgt online. Zur Berechnung der Scheidungskosten ist es notwendig, dass Sie die Angaben zu Ihrem und dem Einkommen Ihres Ehegatten sowie zu eventuell vorhandenen unterhaltsberechtigten Kinder vollständig eintippen. Dieses Vorgehen garantiert Ihnen ein verlässliches Ergebnis. Der Scheidungskostenrechner befindet sich auf dem aktuellen Stand des Jahres 2024 und ermittelt kostenlos Ihre voraussichtlichen Scheidungskosten.
Gegenstandswert für die Ehescheidung
Zuerst ist erforderlich, dass Sie die Höhe Ihres monatlichen Nettoeinkommens und des monatlichen Nettoeinkommens Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten eingeben. Netto ist der Teil des Brutto, der nach Abzug aller Abgaben (z.B. Steuern, Sozialversicherungen) übrig bleibt.
Der Gegenstandswert für die Ehescheidung bestimmt sich, indem man das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten in Ansatz bringt. Das Nettoeinkommen der Ehegatten wird also zunächst addiert und anschließend mit drei multipliziert.
Abzug des Unterhaltsaufwands für Kinder
Zudem müssen Sie die Anzahl Ihrer Kinder angeben. Für jedes Kind erhalten Sie einen Freibetrag für den Unterhaltsaufwand in Höhe von 300,00 €. Der wird vom Gegenstandswert für die Ehescheidung abgezogen. Es verbleibt der finale Gegenstandswert für die Ehescheidung.
Verringerung des Gegenstandswerts Ehescheidung um 30 %
Ein weiteres wichtiges Detail befindet sich in § 43 Absatz 1 FamGKG. Nämlich ist der Gegenstandswert für die Ehescheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Ermessen zu bestimmen. Daraus folgt, dass die Familiengerichte hinsichtlich der Reduzierung des Gegenstandswertes für die Ehescheidung fehlerfreies Ermessen ausüben müssen. Entscheidend ist in diesem Punkt der Arbeitsaufwand, den die Beteiligten (Gericht, Anwälte, Ehegatten) in die Bearbeitung des Scheidungsfalles stecken müssen. Ist der Arbeitsaufwand der Beteiligten, z.B. wegen der Durchführung der einvernehmlichen Online-Scheidung unterdurchschnittlich gering, kann das Gericht den Verfahrenswert um bis zu 30 % mindern.
Die Reduzierung des Gegenstandswerts für die Ehescheidung hat durchaus eine große Auswirkung auf die finalen Scheidungskosten. Das liegt daran, dass sich Gerichts- und Anwaltskosten am Verfahrenswert orientieren und folglich ebenfalls anteilig sinken.
Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich
Der Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich ist von dem Gegenstandswert für die Ehescheidung getrennt zu betrachten. Zur Errechnung des Gegenstandswertes wird für jede Rentenversicherung der Ehegatten 10 % des Gegenstandswertes der Ehescheidung genommen und zum Gegenstandswert hinzuaddiert. Ein Anrecht kann sich unter anderem aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer privaten Rentenversicherung und betrieblicher Altersvorsorge ergeben. Wenn beispielsweise beide Ehegatten ausschließlich Anrechte aus gesetzlicher Rentenversicherung erworben haben, bestehen zwei Rentenanwartschaften und 20 % des Gegenstandswerts für die Ehescheidung bilden in der Folge den Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich.
Mindestens beträgt der Gegenstandswert für den Versorgungsausgleich 1.000 €. Eine Ausnahme davon greift, wenn sich die Ehedauer auf weniger als drei Jahre erstreckt hatte. Dann gehen die Familiengerichte davon aus, dass die Ehegatten die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht wünschen. In diesem Fall fällt der Verfahrenswert insgesamt deutlich geringer aus.
Bestimmung des abschließenden Verfahrenswertes
Zum Schluss bestimmt man den abschließenden Verfahrenswert. Dieser setzt sich aus den beiden Gegenstandswerten für Ehescheidung und Versorgungsausgleich zusammen. Falls es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung handelt, kann sich der Gegenstandswert durch Folgesachen erhöhen.
Bestimmung der Gerichts- und Anwaltskosten
Wie viel die Scheidung am Ende kostet, legen die Gerichts- und Anwaltskosten fest, die sich am Gegenstandswert orientieren. Ist der Gegenstandswert hoch, fallen auch die Kosten für Gericht und Anwalt hoch aus und umgekehrt.
Die Gerichtskosten werden von Ehegatten in jedem Fall zur Hälfte getragen. Bei den Anwaltskosten hingegen muss jeder Ehegatte den eigenen Anwalt selbst bezahlen.
Anwaltskosten um 50 % reduzieren
Der Antragsteller einer Scheidung muss kraft Gesetzes von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Dies gilt nicht für den Antragsgegner, der dem Scheidungsantrag ohne anwaltliche Vertretung einfach zustimmen kann. Hier haben Ehegatten die Möglichkeit, durch eine Vereinbarung untereinander nur einen Anwalt zu beauftragen. Anschließend können sie die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren hälftig (50:50) teilen.
Im Ergebnis: Höhe der Scheidungskosten
Schließlich errechnet der Scheidungskostenrechner für Ihre individuellen Werte kostenlos die voraussichtlichen Scheidungskosten. Mithilfe dieses Wertes lässt sich die Finanzplanung für die kommenden Monate, in denen die Scheidung ansteht, nun mit Weitsicht gestalten. Dieses Online-Service soll Sie auch dabei unterstützen, das Vorgehen beim Scheidungsprozess im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung besser abwägen zu können.